Qualifikation

"Gewalt beginnt, wo Wissen endet"

Die Berufsbezeichnungen "Hundetrainer" bzw. "Hundepsychologe" sind nicht geschützt. Das heißt, jeder, der sich "berufen" fühlt, in diesem Bereich zu arbeiten, kann dies tun. Daran hat leider auch die Novellierung des Tierschutzgesetzes im Jahr 2013 nicht viel geändert. Demnach müssen sich alle gewerblichen Hundeschulen einer Überprüfung in Bezug auf tierschutzkonformes Arbeiten und Sachkunde durch das Veterinäramt stellen. Vereine sind von dieser Regelung allerdings widersinnigerweise ausgenommen, ebenso Hundetrainer, die eine Prüfung vor einer Tierärztekammer abgelegt haben!
Die Praxis zeigt leider, dass trotz bestandener Überprüfung in vielen Hundeschulen im alltäglichen Training weiterhin tierschutzwidrige Methoden/Hilfsmittel verwendet werden - ein verlässliches Qualitätssiegel bzgl. tierschutzgerechter und sachkundiger Arbeit ist die Erlaubnis nach § 11 TierSchG demzufolge deshalb bedauerlicherweise nicht - auch wenn manche Hundetrainer dies suggerieren, indem sie sich als "staatlich geprüft" und "zertifiziert nach § 11 TierSchG" vermarkten!
Hundetrainer, die mit der gesetzlich vorgeschriebenen Erlaubnispflicht auf diese Art werben, verstoßen darüberhinaus gegen das "Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)" und können kostenpflichtig abgemahnt werden.

Zudem werden Begriffe wie "gewaltfrei", "sanft" oder "mit positiver Verstärkung" werbewirksam auch von Hundetrainern benutzt, die sich in Ihrer praktischen Arbeit daran leider nicht gebunden fühlen.
Hinter Begriffen wie "artgerechte Kommunikation" verbergen sich oft Methoden, die auf massiver körperlicher Gewalt gegenüber Hunden basieren.
Ein Blick in die Referenzenliste auf der Webseite des jeweiligen Trainers lässt vorab schon erkennen, bei welchen Referenten er sich das Wissen und vor allem die Methoden für den Umgang mit dem Hund angeeignet hat.

Deshalb sei jedem Hundehalter auf der Suche nach einer Hundeschule dringend geraten, sich über die Qualifikation des jeweiligen Hundetrainers zu informieren.
Qualifizierte Hundetrainer/Hundepsychologen verfügen über eine fundierte kynologische Ausbildung unter den Aspekten Gewaltfreiheit und Respekt sowohl dem Hund, als auch dem Hundehalter gegenüber.

Scheuen Sie sich nicht, dem gewählten Trainer eindeutig mitzuteilen, wenn Sie mit den von ihm angewendeten Methoden nicht einverstanden sind!
Auch wenn Ihnen der allgemeine Umgang des Trainers mit Ihnen (!) und/oder Ihrem Hund nicht zusagt, sollten Sie auf Ihrem Recht bestehen, ihm dies zu sagen und ggf. diese Hundeschule verlassen!
Achten Sie auf Ihr "Bauchgefühl"!

Nur die Tatsache, man habe "immer schon Hunde gehabt", reicht leider nicht als Qualifikation für einen guten Hundetrainer aus. Allein aus dem Grund, weil auch beim Hund laufend neue Erkenntnisse über dessen Gefühlsleben, sein Lernverhalten und auch die neuropsychologischen Abläufe im Hundeorganismus bekannt werden. Lebenslange Fort- und Weiterbildungen gehören deshalb zur obersten Pflicht eines jeden Hundetrainers.